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Sozialplan

Expertenlösung für Betriebsrat und Personalrat bei Sozialplan und Interessenausgleich

Bei Betriebsänderungen wie Stilllegung des Betriebs oder von Betriebsteilen, Massenentlassung ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Vertretung der Arbeitnehmerschaft ein Interessenausgleich und Sozialplan auszuhandeln.

Interessenausgleich und Sozialplan sind, unter der Voraussetzung das ein Betriebsrat vorhanden ist, erzwingbar. Durch den Sozialplan sollen die Folgen der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer gemildert werden. Aus der langjähriger Erfahrung als Sachverständige wissen wir, dass viele Betriebsräte von der in der Verhandlungssituation über einen Sozialplan auf das Äußerste gefordert sind, aber nicht immer alle Fakten genau bewerten können.

Die Sozialauswahl und die Diskussion über Alternativen zu Kündigungen wird ohne exakte Kostenfolgeberechnung vorgenommen. Das Beratungskonzept mit SoPlan™ soll dazu dienen, mit einer leicht zu handhabenden Anwendung zumindest einen Teil dieses Drucks aufzufangen.

Sozialplan-Online ist ein Gemeinschaftsprojekt des Franz Künstler Vereins für Arbeitnehmerbildung e.V. in Kooperation Herrn Dipl.-Kfm. Gerd Nierenköther.